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Fertig verpackte Produkte - und solche, die erst noch zu verpacken sind - werden gemeinhin als "Packgüter" bezeichnet.

Solche Güter können sein: 

  • Füllgüter, die sich schütten lassen (Schüttgüter), rieseln, von selbst "fließen" (Fließgüter), flüssig sind (Flüssiggüter) oder gasförmig sind. 
  • Stückgüter, die keine weiteren Transportbehältnisse erfordern, weil sie beispielsweise bereits stabil in Kartons und / oder auf Paletten verpackt sind. Sie bilden bei der Beförderung und beim Umschlag eine Einheit.
  • Sammelgüter, die eigentlich eine Bündelung von Stückgütern darstellen, wobei diese von gleicher oder verschiedener Art sein können, insgesamt stabile Transporteinheiten bilden.
  • Gefahrgüter (wie ätzende Säuren und Laugen, aber auch leicht entflammbare Stoffe), deren Transport an strenge Vorschriften geknüpft und in drei Verpackungsgruppen (Stoffe mit geringer, mittlerer und hoher Gefahr) eingestuft ist.

Der Begriff "Packgut" geht einher mit "Packstoff", "Packmittel" und "Packhilfsmittel". Packstoffe sind Werkstoffe (wie zum Beispiel der Rohstoff Holz und chemische Grundstoffe), aus denen Packmittel (zum Beispiel Kartonagen und Kunststoffbehältnisse) gefertigt werden. Packhilfsmittel (wie zum Beispiel Klebebänder, Holzwolle, Luftpolsterfolien) sorgen dafür, dass das Verpacken erleichtert wird, die Verpackung für die Beförderung sicher, widerstandsfähig und strapazierfähig ist.

Die Wahl der richtigen Verpackung (zum Beispiel Kunststoffbehältnis oder Karton) ist abhängig von der Eigen-Stabilität des Packgutes. Verfügt das Packgut über ausreichende Fläche / Maße, hinreichendes Gewicht und eine entsprechende Gedrängtheit (Konsistenz), so beispielsweise bei Maschinen, wird die Verpackung anders ausfallen als bei Fließgütern, die naturgemäß instabil und "veränderlich" sind.

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