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→ primärverpackung

Als "Primärverpackung" bezeichnet man die letzte Verpackung eines Produktes, ehe dieses vom Endkunden / Endverbraucher frei und offen (also unverpackt beziehungsweise "ausgepackt") genutzt wird.

Das bedeutet jedoch: Die Primärverpackung berührt den Inhalt direkt, was gerade im Lebens- und Arzneimittelrecht zu strengen Vorgaben führt. Geregelt ist, wie eine solche Primärverpackung beschaffen sein muss - und welche Inhaltsstoffe (Beispiel: Weichmacher in Kunststoffen) - überhaupt erlaubt sind.

Die Primärverpackung dient dem Schutz des Produktes und der Qualitätssicherung, damit muss sie exakt jene vorteilhaften Eigenschaften besitzen, die vom jeweiligen Produkt (Packgut) gefordert sind.

Beispielhafte Anforderungen in der Lebensmittelbranche

Ein Joghurt-Becher soll beispielsweise stabil sein, den Inhalt (zusammen mit einer abdichtenden Metallfolie) vor Sauerstoff und Licht schützen, aber auch notwendige Barriere-Eigenschaften mitbringen, damit keine Stoffe aus der Umwelt - oder aus dem Becher selbst - in den Inhalt (Joghurt) gelangen. Ein Bonbon oder Toffee hingegen wird in ein gewachstes Papier gewickelt, um es vor Feuchtigkeit zu schützen, aber auch, um jedes einzelne Bonbon attraktiv und appetitlich zu präsentieren. Solche Wachspapiere bilden die Basis für Wickel- oder Drehverpackungen, außerdem für Faltverpackungen und Verpackungen, die ein Produkt versiegeln. Für Produkte wie Kartoffelchips, die besonders frisch bleiben müssen, gibt es die Vakuumverpackung mit Verbundfolie (metallisierte Innenschicht, bedruckte Außenschicht) usw. Was für Lebensmittel gilt, bleibt auch in anderen Bereichen gültig: Die Primärverpackung ist das, was das Produkt umschließt (Beispiele: kleine Ersatzteile oder Dübel in einem Druck-Verschlussbeutel als Primärverpackung).

Das Beispiel zeigt: Primärverpackungen sind funktionell. Allerdings können sie auch werbewirkend Filter durchbrechen

Der reizvoll gestalteten Primärverpackung kommt damit häufig bereits eine „Präsenter-Funktion“ zu, um den Verkauf des Produktes zu fördern. Im Beispiel des Bonbons oder Toffees wird diese Primärverpackung dann noch durch eine Sekundärverpackung ergänzt, denn natürlich gelangt nicht nur ein einzelnes Bonbon oder Toffee in den Verkauf: Viele Bonbons oder Toffees werden in einem werblich gestalteten (und verschweißten) Schlauchbeutel (als Sekundär- bzw. Verkaufsverpackung) zum Kauf angeboten. Für den Transport vom Hersteller zum Groß- oder Einzelhandel sind mehrere dieser Bonbon- oder Toffee-Beutel dann in einer Tertiärverpackung (zum Beispiel in einem Transport-Karton) gebündelt. Eine Palette, die schließlich mit zahlreichen Tertiärverpackungen bestückt ist, bildet am Ende die Ladeeinheit.

Hub-Referenz