Die Sekundärverpackung dient meist dem Verkauf, weshalb sie auch "Verkaufsverpackung" heißt. Sie ist oft reizvoll werblich gestaltet, um den Endkunden dazu zu animieren, das Produkt zu kaufen.
Zum eigentlichen Produkt hat die Sekundärverpackung oft keinen direkten Kontakt (Beispiel: Schlauchbeutel mit Bonbons als Sekundärverpackung; das einzelne Bonbon ist noch einmal eingewickelt). Der Zweck der Sekundärverpackung liegt darin, den Verkauf zu fördern, einen zusätzlichen Schutz zu bieten und - in einigen Fällen - auch eine ergänzende Barriere zu bilden.
Eine werblich bedruckte Faltschachtel, die zum Beispiel eine Zahncreme-Tube (Primärverpackung aus Kunststoff mit der Zahncreme) umschließt, ist eine solche Sekundärverpackung. Jede Sekundärverpackung wird von Experten entwickelt, die immer die Bedürfnisse des Abverkaufs berücksichtigen.
Sekundärverpackungen können verkaufsfördernd wirken
Die Sekundärverpackung kann rechtlich geschützt sein, weil sie der Markenbildung und -bindung dient. Sie ist notwendig, um Produkte attraktiver zu gestalten, Inhalte zu kennzeichnen (Beispiel: Auflistung der Zahncreme-Inhaltsstoffe) und / oder wichtige Warnhinweise (Beispiel: enthaltene Allergene) zu geben, die zusätzlich die Kaufentscheidung der Konsumenten beeinflussen. Sekundärverpackungen lassen sich in einigen Fällen öffnen, ohne das enthaltene Produkt zu beschädigen (Beispiele: Zahncreme-Faltschachtel; Medikamenten-Packung mit Kapseln, deren Primärverpackung ein kleines Glas ist).
Aus ökologischen Gründen verzichten einige Hersteller inzwischen auf Sekundärverpackungen wie Faltschachteln. Dann ist die Primärverpackung (Beispiel: Zahncreme-Tube) zugleich die Verkaufsverpackung. Die Nutzung der Begriffe ist also fließend und abhängig von den Präsentations- und Verkaufszwecken - beziehungsweise von der Erstverpackung des Produktes.