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→ verkaufsverpackungen

Als Verkaufsverpackungen gelten alle „Umhüllungen“ und ergänzenden Materialien (so etwa Luftpolsterfolien, Holzwolle und Kraftpapier), die beim Endverbraucher anfallen.

Doch weil die Warenwelt vielfältig ist, der Werbe- und Innovationsdruck für Güter zugleich aber hoch bleibt, nehmen Konsumenten die Verpackungen oft nur selektiv wahr. Zugleich gibt es Ausnahmen, die im kollektiven Gedächtnis der Konsumenten verankert sind: Die charakteristisch blaue Flachdose aus Metall mit einer bekannten Hautcreme ist so ein Beispiel. Die Verkaufsverpackung bildet eine Einheit mit der Ware; sie steht mit dieser in einem direkten Kontakt und wird deshalb auch erst vom Endverbraucher entsorgt.

Das unterscheidet die Verkaufsverpackung von der Umverpackung und von der Transportverpackung. Sie erfüllt mehrere Zwecke:

  • Die Verkaufsverpackung schützt eine Ware auf dem Weg vom Handel bis zum Endkonsumenten. Dabei verlängert sie häufig auch die Haltbarkeit, da Verpackungen produktspezifisch, also stets nach den besonderen Erfordernissen, entwickelt werden.
  • Die Verkaufsverpackung übernimmt eine werbliche Funktion, weil sie in ihrer Form und visuellen Gestaltung an Marketingwünsche angepasst werden kann. Den Wünschen von Verbrauchern entspricht es, dass die Verpackungen zugleich wichtige Informationen über die Ware geben können (Beispiel: Inhaltsstoffe und Allergen-Hinweise bei Lebensmitteln).
  • Die Verkaufsverpackung ist – häufig im Zusammenspiel mit einer komfortablen oder werblich erweiternden Umverpackung – die entscheidende „Hülle“, die das Kaufverhalten von Konsumenten beeinflusst.
  • Die Verkaufsverpackung soll, so will es der Gesetzgeber, so entwickelt sein, dass unnötige Verpackungsabfälle und unbotmäßige Materialeinsätze vermieden werden. Die Umwelt ist zu schonen, wie auch recycel- oder stofflich verwertbare Verpackungen vorzuziehen sind. Verkaufsverpackungen müssen daher grundsätzlich lizenziert sein. Dazu gleich mehr.

Der Anteil der Verkaufsverpackungen am Gesamtaufkommen von Verpackungen ist sehr hoch, denn zu ihnen zählen auch Service-Verpackungen (zum Beispiel Kunststoff-Tragetaschen des Einzelhandels, Brötchentüten) und solche Verpackungen, die durch Dritte (so etwa Handel, Gastronomie und Dienstleister) genutzt werden, die Waren an Endverbraucher ausgeben oder diese Ausgabe fördern.

Die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV)

Seit Beginn des Jahres 1991 regelt die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV), wie Hersteller und Handel mit Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen zu verfahren haben. Die Verpackungsverordnung wurde mehrfach novelliert und an aktuelle Erfordernisse angepasst, zuletzt zu Beginn des Jahres 2009. Verkaufsverpackungen müssen folglich lizenziert worden sein (§ 6 VerpackV), ehe sie beim Konsumenten anfallen. Diejenigen, die Verkaufsverpackungen zuerst in den Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, sich am Dualen System zu beteiligen. Dieses ist bekannt unter der Bezeichnung „Grüner Punkt“ (Duales System Deutschland AG). Flächendeckend organisiert das System die regelmäßige Abholung von gebrauchten Verkaufsverpackungen beim privaten Endkonsumenten oder deren Sammlung in ausreichender Nähe. Hersteller und Handel entsprechen so einer generellen Rücknahmeverpflichtung, die seit 1991 für Verkaufsverpackungen gilt. Diese sind kostenlos zurückzunehmen, dem Recycling oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen.

Lizenzgebüren für zentrale Sammel-Systeme

Der Weg über ein zentrales Sammel-System ist für alle Beteiligten komfortabler und wirtschaftlicher, jedoch mit entsprechenden Lizenzgebühren verbunden, die sich jährlich am Mengennachweis orientieren. Gemäß Verpackungsverordnung sind so Verkaufsverpackungen erfasst, die aus Glas, aus Papier, Pappe oder Karton hergestellt sind, aus Kunststoff oder Metall (Weißblech, Aluminium) bestehen – oder Verbundverpackungen (etwa Getränkekartons) darstellen. Serviceverpackungen (so Einkaufstüten des Handels, aber auch Einweg-Geschirr und –Bestecke der Gastronomie) werden ebenfalls erfasst; ebenso Packmittel und Packhilfsmittel. Gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Karton und farblich getrennt gesammeltem Glas wurden 2013 gemäß Mengenstrom-Nachweis (Quelle: destatis.de) am häufigsten gesammelt, noch davor platziert gemischte Verpackungen, zu denen etwa LVP (Leichtstofffraktionen) zählen.

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